Bayerisches Königsfischen 2026
Zum traditionellen Königsfischen des Landesfischereiverbandes treffen sich am 13. Juni am Baggersee Kieswäsch-Mainaue in Kulmbach alle am Tag des Fischens volljährigen bayerischen Fischerköniginnen und Fischerkönige.
Im Rahmen eines Festakts werden auf der Festung Rosenberg in Kronach der Bayerische Fischerkönig oder die Fischerkönigin geehrt. Ebenfalls geehrt werden der beste Hegefischer bzw. die beste Hegefischerin. Alle Teilnehmenden des Königsfischens erhalten ein Erinnerungsgeschenk.
Programm:
Freitag, 12. Juni
17:30 Uhr Information und Besichtigung des Gewässers „Baggersee Kieswäsch-Mainaue“anschließend Ausgabe der Erlaubnisscheine Treffpunkt: Festzelt an der Kieswäsch, Leitenacker 1, 95326 Kulmbach
19:00 Uhr Abendveranstaltung mit Fischerköniginnen und Fischerkönigen Festzelt am Baggersee Kieswäsch-Mainaue, Leitenacker 1, 95326 Kulmbach
Samstag, 13. Juni
Ab 5:00 Uhr Auslosung der Angelplätze (Einzelplatzauslosung) Treffpunkt: Festzelt an der Kieswäsch, Leitenacker 1, 95326 Kulmbach
6:00 – 10:30 Uhr Königsfischen am „Baggersee Kieswäsch-Mainaue“
10:30 – 11:30 Uhr Bewertung/Abwaage der gefangenen Fische
Festzelt an der Kieswäsch, Leitenacker 1, 95326 Kulmbach
Für das leibliche Wohl während und nach dem Königsfischen ist durch den Verein vor Ort gesorgt.
14:00 Uhr Treffen auf der Festung Rosenberg in Kronach Festung 1, 96317 Kronach
Parken 1: Festungsparkplatz / Parken 2: Parkplatz „Äußerer Wallgraben“
14:15 Uhr Aufstellung zum Einzug in den Neuen Zeughaussaal
Treffpunkt: Vorplatz
14:30 Uhr Einzug der Fischerköniginnen und -könige
bis 16:30 Uhr Festakt mit Ehrungen und Ausgabe der Erinnerungspräsente
Neuer Zeughaussaal, Festung 1, 96317 Kronach
Alle Teilnehmenden bringen bitte ihre Königsketten mit und tragen sie während des Einzugs und des Festakts.
Für das Königsfischen bestehen am Kiosk zur Kieswäsch gute Parkmöglichkeiten. Das Parken sowie die Übernachtung sind kostenlos; Toiletten sind vorhanden.
Weitere Übernachtungsmöglichkeiten in den umliegenden Hotels- und Pensionen sowie Wohnmobilstellplätze und Camping finden Sie unter: www.kulmbach.de
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind die am Tag des Königsfischens volljährigen amtierenden Fischerkönig*innen der Mitgliedsvereine und -verbände des Landesfischereiverbands Bayern.
Anmeldung:
Die Anmeldung der Teilnehmenden erfolgt bis zum 23. Mai über das Onlineformular unter www.landesfischereitag.de. Zusätzlich ist es zwingend erforderlich die untenstehende Bestätigung vom Verein ausgefüllt zum Königsfischen mitzubringen.
Link zur Anmeldung:
https://gstoo.de/Bayerisches_Koenigsfischen_2026
Regeln des Königsfischens:
Gewässer: Baggersee Kieswäsch-Mainaue
Zulassung: Zugelassen werden alle am Tag des Königsfischens volljährigen und gemeldeten Fischerköniginnen und -könige. Die Zulassung erfolgt nach Vorlage einer Bestätigung des Verbandes bzw. des Vereins sowie des gültigen staatlichen Fischereischeines.
Allgemeine Angelbedingungen:
- Erlaubt sind 2 Handangeln mit je einem Einfachhaken auf Friedfisch
- Spinn- bzw. Kunstköderfischen ist nicht erlaubt
- Beim Fischen auf Raubfisch mit Naturködermontagen sind pro Köder max. zwei Anbiss Stellen erlaubt
- Anlocken mit max. 1l Trockenfutter ist erlaubt
- Erlaubt ist die Entnahme von:
2 Karpfen (ab 35 cm)
1 Zander (ab 50 cm) und 1 Hecht (ab 60 cm)
5 Weißfische (ab 25 cm)
Flussbarsche (ohne Mindestmaß und Fangbeschränkung)
- Waller sind zu entnehmen
- Hinweis: Für die Schleie besteht Schonzeit
- Echolot ist verboten
- Setzkescher ist nicht erlaubt
- Das Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt
- Für das Zurücksetzen von Fischen gelten die gesetzlichen Bestimmungen
Wertung: Wer den schwersten Fisch gefangen hat, ist Bayerischer Fischerkönig oder Fischerkönigin. Des Weiteren wird der erfolgreichste Hegefischer bzw. Hegefischerin für den Fang der meisten Flussbarsche (Stückzahl) geehrt.
Schonmaße und Fangbeschränkungen: Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten die Angelbedingungen laut Erlaubnisschein. Für Fische, bei denen nach der AVBayFiG kein Schonmaß festgesetzt ist, gilt ein Mindestmaß von 25 cm. Der Fang ist unverzüglich sachgerecht zu betäuben, zu töten und gekühlt aufzubewahren.
Gebühr: Keine.
Sonstiges:
- Hegeziel: Reduzierung des verbutteten Flussbarschbestandes
- Es besteht die Möglichkeit die gefangenen Fische nach dem Abwiegen beim BFV Kulmbach abzugeben
- Für selbstverursachte Schäden haftet jeder Teilnehmende selbst
- Den Weisungen des Aufsichtspersonals vor Ort ist Folge zu leisten
- Mit der Entgegennahme des Erlaubnisscheins erkennt jeder Teilnehmende diese Bestimmungen an. Verstöße ziehen den Ausschluss vom Königsfischen nach sich
Leitung: Georg Vollmayer, stellv. Obmann der Angelfischer im LFV und Frank Podhorn,
1. Vorsitzender des BFV Kulmbach e.V.
Hintergrundbild: adobe stock, fotograf tobias ott
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Telefon: +49 (089) 64 27 26-0
E-mail: poststelle@lfvbayern.de
Mittenheimer Straße 4
85764 Oberschleißheim
